Art 10 MRK (Meinungsäußerungsfreiheit, Gesetzesvorbehalt; keine Verletzung durch Bescheid, keine denkunmögliche Gesetzesanwendung)
Art 7 Abs 1 B-VG (Gleichheit; keine Verletzung durch Bescheid, keine Willkür der Berufungskommission beim BKA)
Art 10 MRK (Meinungsäußerungsfreiheit, Gesetzesvorbehalt; keine Verletzung durch Bescheid, keine denkunmögliche Gesetzesanwendung)
Art 7 Abs 1 B-VG (Gleichheit; keine Verletzung durch Bescheid, keine Willkür der Berufungskommission beim BKA)