§ 66 Abs 2 AVG (Berufung, Entscheidung, Zurückverweisung an erste Instanz, Gründe, mangelhaftes Verfahren in Vorinstanz, zwingende Durchführung einer mündlichen Verhandlung; Verfahren betreffend Betriebsanlagen, zwingende mündliche Erörterung neuer Sachverständigengutachten in mündlicher Verhandlung erster Instanz, keine)
VwGH 22.03.2000, 99/04/0197