§ 16 ZustG (Ersatzzustellung, Ersatzempfänger; ua Arbeitnehmer des Empfängers; Angabe als „Ang.“ ohne konkrete Bezeichnung als Arbeitnehmer am Rückschein, notwendiges Ermittlungsverfahren zur Stellung als Ersatzempfänger)
VwGH 26.05.2000, 99/02/0112
§ 16 ZustG (Ersatzzustellung, Ersatzempfänger; ua Arbeitnehmer des Empfängers; Angabe als „Ang.“ ohne konkrete Bezeichnung als Arbeitnehmer am Rückschein, notwendiges Ermittlungsverfahren zur Stellung als Ersatzempfänger)
VwGH 26.05.2000, 99/02/0112