§ 5 ZustG (Ausstattung der Schriftstücke, ua bei Zustellung durch Organe der Behörde)
§ 7 ZustG (Heilung von Zustellmängeln, tatsächliches Zukommen des Schriftstückes an Empfänger)
§ 21 Abs 2 ZustG (Zustellung zu eigenen Handen, Unmöglichkeit der Zustellung beim ersten Zustellversuch, schriftliches Ersuchen mit Hinweis auf sonstige Hinterlegung, zu einer bestimmten Zeit an der Abgabestelle anwesend zu sein; Ladung mit Ersuchen, sich zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Abholung des Bescheides im Bundesasylamt einzufinden, keine gesetzmäßige Ankündigung eines zweiten Zustellversuches, Lager Traiskirchen)