§ 38 Abs 5 StVO (Bedeutung der Lichtzeichen, rotes Licht, Anhaltepflicht)
§ 25 Abs 2 VStG (allgemeine Grundsätze, gleiche Berücksichtigung von entlastenden und von belastenden Umständen; Rotlicht, Verwaltungsstrafverfahren wegen Verletzung der Anhaltepflicht, UVS, mündliche Verhandlung, Entlastungszeugin, Entfall der Einvernahme infolge Nichterscheinens; Anwendung von Zwangsmaßnahmen, keine)