§ 6 Abs 3 Oö BhG 1991 (Eingliederungshilfe; Hilfe zur Frühförderung, Erziehung und Schulbildung; Maßnahmen, die den Schulbesuch durch behinderte Schüler erleichtern)
§ 9 Abs 1 Oö BhG 1991 (ebenso, Maßnahmen, die den behinderten Menschen in die Lage versetzen, eine seiner Behinderung entsprechende Frühförderung, Erziehung und Schulbildung zu erlangen)