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VwGH 11. 4. 2000, 2000/11/0081 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2001/958ZfV 2001, 464

§ 10 Abs 4 Z 1 FSG (befristete Lenkberechtigung, Erlöschen durch Zeitablauf, Antrag auf Erteilung, erleichterte Erteilung bei Antragstellung innerhalb von 18 Monaten seit Erlöschen der Lenkberechtigung; materiell-rechtliche Frist, gegen Fristversäumnis keine Wiedereinsetzung zulässig)

VwGH 11.04.2000, 2000/11/0081

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