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§ 26 Abs 3 FSG (erstmalige Übertretung des § 7 Abs 3 Z 4 , Entziehung der Lenkberechtigung für zwei Wochen)
Art 71 Abs 1 Wr. Übereinkommen über konsularische Beziehungen (Konsuln, die Angehörige des Empfangsstaat sind; Immunität von der Gerichtsbarkeit, persönliche Unverletzlichkeit in Bezug auf ihre in Wahrnehmung ihrer Aufgaben vorgenommenen Amtshandlungen; Entziehung der Lenkberechtigung infolge erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung)