§ 64a Abs 2 KFG (Probezeit, Anordnung einer Nachschulung, Verlängerung der Probezeit um ein Jahr, Dauer der Entziehung der Lenkerberechtigung sind einzurechnen)
VwGH 14.03.2000, 99/11/0348
§ 64a Abs 2 KFG (Probezeit, Anordnung einer Nachschulung, Verlängerung der Probezeit um ein Jahr, Dauer der Entziehung der Lenkerberechtigung sind einzurechnen)
VwGH 14.03.2000, 99/11/0348