§ 31 Satz 2 KDV 1967 (psychische Krankheiten und geistige Behinderung; Anordnung einer Untersuchung durch einen entsprechenden Facharzt bei Verdacht der Einschränkung der geistigen Eignung; Selbsttragung der Kosten des Befundes)
VwGH 12.04.2000, 99/11/0336