§ 66 Abs 2 lit f KFG (Verkehrsunzuverlässigkeit, bestimmte Tatsache; Verhalten, das geeignet ist, besonders gefährliche Verhältnisse herbeizuführen; Bindung an Urteile von Strafgerichten, Grenzen)
VwGH 09.11.1999, 98/11/0257
Der VwGH verneint in stRsp (vgl VwGH 20.11.1990, 90/18/0135, und 28.09.1993, 92/11/0239, mwN) eine Bindung der VerwBeh an Urteile von Strafgerichten, wenn diese bei der Beurteilung des Grades der Alkoholisierung von den Trinkangaben des Beschuldigten ausgegangen sind; ein Freispruch von der Qualifikation nach § 81 Z 2 StGB stellt rechtl kein Hindernis für die VerwBeh dar, das Vorliegen einer Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO anzunehmen.