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VwGH 9. 11. 1999, 98/11/0257 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2001/932ZfV 2001, 457

§ 66 Abs 2 lit f KFG (Verkehrsunzuverlässigkeit, bestimmte Tatsache; Verhalten, das geeignet ist, besonders gefährliche Verhältnisse herbeizuführen; Bindung an Urteile von Strafgerichten, Grenzen)

VwGH 09.11.1999, 98/11/0257

Der VwGH verneint in stRsp (vgl VwGH 20.11.1990, 90/18/0135, und 28.09.1993, 92/11/0239, mwN) eine Bindung der VerwBeh an Urteile von Strafgerichten, wenn diese bei der Beurteilung des Grades der Alkoholisierung von den Trinkangaben des Beschuldigten ausgegangen sind; ein Freispruch von der Qualifikation nach § 81 Z 2 StGB stellt rechtl kein Hindernis für die VerwBeh dar, das Vorliegen einer Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO anzunehmen.

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