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VwGH 26. 5. 1999, 98/03/0093 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2001/931ZfV 2001, 457

§ 103 Abs 2 KFG (Lenkerauskunft; ua Benennung der Person, die die Auskunft erteilen kann)

§ 103a Abs 2 KFG (sinngemäße Geltung des § 103 Abs 2 KFG für die Erteilung der Auskunft hinsichtlich der Person eines Mieters des Kfz)

VwGH 26.05.1999, 98/03/0093

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