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VwGH 31. 3. 2000, 96/02/0050 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2001/929ZfV 2001, 457

§ 103 Abs 2 KFG (Pflichten des Zulassungsbesitzers, Lenkerauskunft, Erteilung auch per Telefax; Behauptete Telefaxeinbringung, Anhaltspunkt für Einlangen bei Behörde, keiner, Vergewisserung über Einlangen durch Absender, keine)

VwGH 31.03.2000, 96/02/0050

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