§ 20 lit d Tir JagdG 1983 (Auflösung des Jagdpachtvertrages durch die BezVBeh auf Antrag oder von Amts wegen bei Nichtbezahlung des Pachtschillings durch länger als 3 Monate; rechtsgestaltender Bescheid; keine Pachtauflösung bei nachträglicher Bezahlung, Wahrnehmung durch die Berufungsbehörde)
§ 66 Abs 4 AVG (Berufungsentscheidung, maßgebliche Sachlage, Beachtung des mittlerweile beendeten Zahlungsverzuges)