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VwGH 22. 3. 2000, 99/04/0219 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2001/918ZfV 2001, 454

§ 204 Abs 2 Z 1 lit a GewO 1994 (Baumeister, zulässige Bezeichnung, „Gewerblicher Architekt“, Führung, Berechtigung, Feststellung durch Bundesminister, Voraussetzungen; juristische Person, Erbringung der Voraussetzungen durch gewerberechtlichen Geschäftsführer; Tatbestandselement der Tätigkeit in Baugewerbetreibenden gleichzuhaltenden Funktion, Erfüllung durch bloße Tätigkeit als Arbeitnehmer in Baugewerbeunternehmen ohne unmittelbare Verantwortlichkeit, keine)

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