§ 23 Abs 1 Z 7 GütBefG (Übertretung)
Art 3 Z 1 Abs 1 Verwaltungsvereinbarung BGBl 1992/879 (Transitfahrt, Mitführen einer Ökokarte mit gültigen Ökopunkten; Normadressat ist der Lenker, nicht der Arbeitgeber)
§ 6 VStG (Notstand; keiner, wenn Weisungen des Arbeitgebers befolgt hat und die Strafbarkeit der Handlung erkennen kann)