§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung, keine; behauptete Gefahr einer Bestrafung wegen einer allgemein strafbaren Handlung, Brandlegung durch Unachtsamkeit, mögliche Haft bis zu zehn Jahren, Nigeria)
VwGH 23.03.2000, 99/20/0530