§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; keine Verfolgung von Tutsis im gesamten Staatsgebiet von Ruanda; Angabe eines falschen Herkunftsstaates, fehlende Kenntnis gesellschaftlicher, geographischer und politischer Fakten, Ruanda)
§ 8 AsylG 1997 (Non refoulement-Prüfung, Prüfung der Gründe des § 57 Abs 1 und Abs 2 FrG ; Prüfung der Gefährdung im behaupteten Herkunftsstaat)