§ 14 Abs 2 FrG 1997 ([Erstniederlassungsbewilligung; Inlandsantragstellung, ausnahmsweise; Ehegatte einer österreichischen Staatsbürgerin; Ausweisung, rechtskräftige])
§ 47 FrG 1997 ([oben]; fortdauernder unrechtmäßiger Aufenthalt; Arbeitstätigkeit ohne ausländerbeschäftigungsrechtliche Bewilligung; Gefährdung der öffentlichen Ordnung)