§ 6 Abs 2 TilgungsG (Urteile bis höchstens dreimonatiger Freiheitsstrafe, Beschränkung der Auskunft)
§ 6 Abs 5 TilgungsG (Verurteilter, keine Verpflichtung zur Angabe der Verurteilung außerhalb der in § 6 Abs 1 Z 1 bis 3 genannten Verfahren)
§ 34 Abs 1 FrG (Ausweisung von Fremden mit Bescheid; Ausweisung ist gegenüber Aufenthaltsverbot die gelindere Maßnahme)