§ 4 Abs 5 AsylG 1997 (Zurückweisung von Asylanträgen wegen Drittstaatsicherheit, Außerkrafttreten des Zurückweisungsbescheides mit Einlangen einer Mitteilung nach § 57 Abs 7 FrG über Unmöglichkeit der Außerlandesschaffung des Fremden)
§ 4 Abs 5 AsylG 1997 (Zurückweisung von Asylanträgen wegen Drittstaatsicherheit, Außerkrafttreten des Zurückweisungsbescheides mit Einlangen einer Mitteilung nach § 57 Abs 7 FrG über Unmöglichkeit der Außerlandesschaffung des Fremden)