§ 17 Abs 2 Z 4 FrG idF vor Nov BGBl 1996/436 (Ausweisung von Fremden im Interesse der öffentlichen Ordnung; Unvermögen, innerhalb eines Monats nach der Einreise den Besitz der Mittel zum Unterhalt nachzuweisen; keine Interessenabwägung)
VwGH 14.04.2000, 95/18/1387