§ 1 Abs 1 Oö FischereiG 1983 idF LGBl 1995/75 (Fischereirecht, Begriff)
§ 1 Abs 3 Oö FischereiG 1983 (dingliches Recht; Eigentum an einem Fischereirecht und Übertragung desselben unterliegen den Vorschriften des Privatrechts; Entscheidung der ordentlichen Gerichte im Streitfall)