§ 62c Abs 1 PG (Übergangsbestimmung, Anwendbarkeit der alten Fassung der §§ 4 und 12 bei Einleitung des Ruhestandsversetzungsverfahrens vor dem 16. 2. 1996; Zeitpunkt der Einleitung, hier keine konkludente Zurückziehung des ersten Antrages auf Ruhestandsversetzung durch neuerlichen Antrag)
VwGH 29.03.2000, 99/12/0122