Art 1 Grazer DienstzweigeV-Nov 1996 (Änderung der Anlage 1, ua Entfall des Dienstzweiges „Stadtärztlicher Dienst“, ua Umbenennung des Dienstzweiges „Amtsärztlicher Dienst“ in „Ärztlicher Dienst im Gesundheitsamt“)
Art 2 Grazer DienstzweigeV-Nov 1996 (Zuweisung der A-Bediensteten des Dienstzweiges „Amtsärztlicher Dienst“ zum Dienstzweig „Ärztlicher Dienst im Gesundheitsamt“)