§ 62c Abs 1 PG (Übergangsbestimmung, Anwendbarkeit der alten Fassung der §§ 4 und 12 bei Einleitung des Ruhestandsversetzungsverfahrens vor dem 16. 2. 1996)
§ 13 Abs 1 AVG (Anbringen, Antrag, Einbringung, ua mündlich oder telefonisch bei Tunlichkeit; Untunlichkeit einer mündlichen Antragstellung auf Ruhestandsversetzung, Verneinung einer konkludenten Antragstellung durch Übersendung von Unterlagen)