§ 4 Abs 3 idF LGBl 1996/48 Wr PensionsO (Ruhegenussermittlungsgrundlagen und Ruhegenussbemessungsgrundlage, Abschlagsregelung, Kürzung der Ruhegenussbemessungsgrundlage bei Ausscheiden aus dem Dienststand vor Vollendung des 60. Lebensjahres)
§ 4 Abs 5 idF LGBl 1996/48 Wr PensionsO (ebenso, verminderte Kürzung wegen Leistung von Nachtdiensten als Bediensteter der Gemeinde Wien, Voraussetzungen; Unmaßgeblichkeit der tatsächlichen Verhältnisse)