§ 24 Abs 3 Grazer Dienst- und GehaltsO (Dienstverhinderung, Verpflichtung zur unverzüglichen Anzeige, zum Nachweis des Grundes und zur Mitwirkung an einer amtsärztlichen Untersuchung)
§ 24 Abs 3 Grazer Dienst- und GehaltsO (Dienstverhinderung, Verpflichtung zur unverzüglichen Anzeige, zum Nachweis des Grundes und zur Mitwirkung an einer amtsärztlichen Untersuchung)