§ 29 Abs 1 LDG (allgemeine Dienstpflichten des Landeslehrers, treue, gewissenhafte und unparteiische Aufgabenbesorgung; ausländerfeindliche Beschimpfungen gegenüber Schülern durch einen Berufsschullehrer)
§ 29 Abs 2 LDG (ebenso, Vertrauen der Allgemeinheit, sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben)