§§ 94 ff BergG (Gewinnungsbewilligung, Gewinnen grundeigener mineralischer Rohstoffe, antragsbedürftiger Verwaltungsakt; Außerkrafttreten, Verfahrensfortführung nach MinroG, keine)
§ 100 Abs 1 BergG (Gewinnen grundeigener mineralischer Rohstoffe, Aufnahme bzw Wiederaufnahme, Anzeigepflicht, Aufschluss- und Abbauplan)