§ 42 Tir ROG 1994 (landwirtschaftliches, forstwirtschaftliches Gebäude im Freiland; Umbau, Zubau, Wiederaufbau; Zulässigkeit mit Ausnahme wesentlicher Erweiterungen; Zubau oder Änderung des Verwendungszwecks zu Wohnzwecken nur unter den Voraussetzungen des § 44 Abs 3 ; Zubauten nach § 42 setzen keine Hofflächenwidmung voraus)
§ 44 Abs 1 Tir ROG 1994 (Widmung von Grundflächen als Sonderhofflächen; Zulässigkeit)