§ 2 Abs 4 idF vor LGBl 1995/104 Krnt GdPG 1982 (Wohngebiet, Gebäude, die den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Einwohner des Gebiets dienen und keine örtlich unzumutbare Umweltbelastung mit sich bringen; Immissionsschutz; subjektives Recht des Nachbarn auf Einhaltung der Flächenwidmung)