§ 62 Abs 1 Nö BauO (Bauanzeige; ua Bauführungen in Wohnungen und Betriebseinheiten, die nicht von Einfluss auf die statischen Verhältnisse der Baulichkeit sind, keine Änderung der äußeren Gestaltung der Baulichkeit bewirken, gemeinsame Teile der Baulichkeit nicht in Anspruch nimmt; Verlegung einer Gaspendelleitung in einer bestehenden Trasse, keine Inanspruchnahme gemeinsamer Teile)
VwGH 07.03.2000, 99/05/0189