§ 31 Abs 2 AschG idF vor BGBl 1994/450 (Bestellung eines Bevollmächtigten)
§ 31 Abs 5 2 AschG idF vor BGBl 1994/450 (Strafbarkeit der Arbeitgeber neben ihren Bevollmächtigten, Voraussetzungen, Übertretung mit deren Wissen, fehlende Sorgfalt bei Auswahl oder Beaufsichtigung; Darlegung eines Kontrollsystems, Mitwirkungspflicht im Verwaltungsstrafverfahren; Weisungen und Schulungen nicht ausreichend)