§ 21 VStG (Absehen von der Strafe; Ausschluss des Absehens von einer Strafe bei geringfügigem Verschulden und unbedeutenden Folgen für bestimmte Übertretungen der StVO, Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes)
VfGH 15.03.2000, G 211/98, G 108/99
§ 21 VStG (Absehen von der Strafe; Ausschluss des Absehens von einer Strafe bei geringfügigem Verschulden und unbedeutenden Folgen für bestimmte Übertretungen der StVO, Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes)
VfGH 15.03.2000, G 211/98, G 108/99