Art 4 Abs 1 7. ZP zur MRK (Recht, wegen derselben Sache nicht zweimal vor Gericht gestellt oder bestraft zu werden; ne bis in idem; Idealkonkurrenz, vollständige Erfassung des Unrechts- und Schuldgehalts des einen Delikts durch den des anderen, keine, hier Freispruch hinsichtlich Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Bestrafung wegen Missachtung von Anhaltezeichen, unzulässige Doppelbestrafung, keine)