Verletzung (Gesetz)
VfGH 15.03.2000, G 211/98, G 108/99
Verletzung im Gleichheitsgrundsatz durch den Ausschluss der Anwendung des § 21 VStG - Abgesehen von einer Strafe bei geringfügigem, Verschulden und unbedeutenden Folgen - für bestimmte Übertretungen der StVO.