§ 41d Abs 1 BDG (Berufungskommission beim BMöLS, Abstimmung und Stellung der Mitglieder, Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit aller Mitglieder; Unzulässigkeit einer Willensbildung im Umlaufweg statt in einer Senatssitzung)
§ 3 GeO der BerufungsKomm, BGBl 1994/999 (Einberufung der Sitzungen)