§ 2 RAO (Erfordernisse für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft; praktische Verwendung; Anrechnung bestimmter Zeiten; keine mehrfache Berücksichtigung; Gleichzeitigkeit; 5-jährige Ausbildungszeit)
VfGH 03.03.2000, B 25/99, B 26/99
§ 2 RAO (Erfordernisse für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft; praktische Verwendung; Anrechnung bestimmter Zeiten; keine mehrfache Berücksichtigung; Gleichzeitigkeit; 5-jährige Ausbildungszeit)
VfGH 03.03.2000, B 25/99, B 26/99