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VwGH 13. 4. 2000, 99/07/0214 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2001/1098ZfV 2001, 499

§ 31 Abs 3 WRG (wasserpolizeilicher Auftrag zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung; konkrete Gefahr eines Eintrittes eines Störfalles; Gefahren bei der Be- und Entladung wassergefährdender Stoffe)

VwGH 13.04.2000, 99/07/0214

1. Grund für die vorgeschriebenen Maßnahmen war die von der bel Beh angenommene Gefahr einer Verunreinigung des Vorfluters iF eines Gebrechens bei der Manipulation (Be- und Entladevorgang) mit wassergefährdenden Stoffen in einem ungesicherten Bereich. Dass ein solches Gebrechen bei den in den GA der AmtsSV mehrfach beschriebenen Manipulationen jederzeit mögl ist und dass ein solcher Vorfall zu einer massiven Gewässerverunreinigung, insb des Vorfluters, führt, wurde nicht nur von den AmtsSV dargelegt, sondern auch von den ebenfalls mit dem Fall befassten Zivilingenieuren Dr C und Dr B bestätigt. Damit ist aber eine konkrete Gefahr gegeben, die zur Anordnung von Maßnahmen iSd § 31 Abs 3 WRG berechtigt.

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