- AVG (Verfahrenseinstellung, Form; keine bescheidmäßige Einstellung)
§ 4 Abs 1 AsylG 1997 (Drittstaatssicherheit; Zurückweisung eines Asylantrags; Slowakei)
§ 4 Abs 5 AsylG 1997 (Bescheid nach § 4 Abs 1 , Außerkrafttreten nach Mitteilung gem § 57 Abs 7 FrG beim Bundesasylamt; kein Bescheid erforderlich, Einstellung des Asylverfahrens in erster oder zweiter Instanz formlos; Einstellung des Verfahrens durch UBAS mit Bescheid als gegenstandslos nach Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft über Schwierigkeiten bei der Zurückschiebung von Fremden in die Slowakei)