§ 68 Abs 1 AVG (rechtskräftig entschiedene Sache; Begriff, neuerlicher Antrag auf Beförderung, mangels subjektiven Rechtes auf Ernennung keine Änderung des wesentlichen Sachverhaltes durch wegen Zeitablaufs erhöhtes Dienstalter)
§ 17 Wr BesoldungsO 1967 (Überstellung)