§ 56 AVG (Bescheid, Begriff; deklarative Bedeutung von Dekreten betreffend Zuweisung von Beamten zu einem Dienstzweig, Art Feststellungsbescheid)
Art 1 Nov 1996 der Grazer DienstzweigeV (Änderung der Anlage 1, ua Entfall des Dienstzweiges „Stadtärztlicher Dienst“, ua Umbenennung des Dienstzweiges „Amtsärztlicher Dient“ in „Ärztlicher Dienst im Gesundheitsamt“)