- AVG (Auslegung von Prozesshandlungen, Willenserklärung maßgeblich, bloße Adressbekanntgabe lässt nicht auf Widerruf einer erteilten Zustellvollmacht schließen)
- AVG (Auslegung von Prozesshandlungen, Willenserklärung maßgeblich, bloße Adressbekanntgabe lässt nicht auf Widerruf einer erteilten Zustellvollmacht schließen)