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VwGH 28. 3. 2000, 99/05/0098 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2001/1058ZfV 2001, 488

§ 42 Abs 1 AVG idF vor BGBl I 1998/158 (mündliche Verhandlung, Präklusion; Identität von angekündigtem und verhandeltem Gegenstand, Projektsänderung, Planänderung, Änderung des Antrags; keine Präklusion, soweit Nachbarrechte durch die Änderung betroffen; Austausch der Pläne einen Tag vor der mündlichen Verhandlung; in concreto die geltend gemachten subjektiven Rechte nicht betroffen)

VwGH 28.03.2000, 99/05/0098

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