§ 13 Abs 1 AVG (Anbringen, Antrag, Einbringung, ua mündlich oder telefonisch bei Tunlichkeit; Untunlichkeit einer mündlichen Antragstellung auf Ruhestandsversetzung, Verneinung einer konkludenten Antragstellung durch Übersendung von Unterlagen)
§ 13 Abs 3 AVG (Mängel schriftlicher Anbringen, Verbesserungsauftrag, Zurückweisung; Ausschluss eines Verbesserungsauftrages bei mündlicher Antragstellung auf Ruhestandsversetzung)