§ 52 Abs 1 AVG (Sachverständige, Vorrang der Amtssachverständigen)
§ 52 Abs 2 AVG (Amtssachverständige, Mangelnde Verfügbarkeit, Beiziehung nichtamtlicher Sachverständiger)
§ 76 Abs 1 AVG (Kosten der Behörden, Sachverständigenkosten, Kostentragung durch Antragsteller, Voraussetzungen, notwendige Gutachtenerstellung, kein verfügbarer Amtssachverständiger; Betriebsanlagenänderung, Geruchsimmission, keine mögliche Begutachtung durch Amtssachverständige; kostengünstigere Untersuchungsmethode, keine)