§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Berufungsentscheidung in Form einer „ersatzlosen Aufhebung“, Endgültigkeit einer solchen Erledigung lässt keinen Raum für eine Erledigung des zugrunde liegenden Parteienantrages durch die Unterbehörde)
VwGH 24.11.1999, 98/03/0048