§ 1 Abs 1 VStG (Verwaltungsübertretung; Tat, die vor Begehung mit Strafe bedroht war; Rückwirkungsverbot; Anwendung der Wiederverlautbarung einer Strafnorm, die im Tatzeitpunkt gegolten hat)
§ 24 VStG (subsidiäre Anwendung des AVG; Berufungsentscheidung, Entscheidung in der Sache; andere Subsumtion des vorgeworfenen Verhaltens)