§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, die als erwiesen angenommene Tat; Konkretisierungspflicht, ua Tatzeit; Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs, Beschädigung, unbestritten keine Meldung ohne unnötigen Aufschub, Tatvorwurf mit Verkehrsunfall verknüpft; Möglichkeit der Rechtfertigung, Ausschluss einer Doppelbestrafung, Erfordernis einer minutengenauen Tatzeit, keines)
VwGH 31.03.2000, 99/02/0100